Neuerungen in der Pflegeversicherung seit 2015

Die Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. hat ihre siebenteilige Reihe an Informationsblättern rund um die Leistungen der Pflegeversicherung an die mit dem Jahresbeginn 2015 in Kraft getretenen Änderungen durch das „Erste Pflegestärkungsgesetz“ angepasst.

Informationsblätter der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. angepasst

Die Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. hat ihre siebenteilige Reihe an Informationsblättern rund um die Leistungen der Pflegeversicherung an die mit dem Jahresbeginn 2015 in Kraft getretenen Änderungen durch das „Erste Pflegestärkungsgesetz“ angepasst. Den Versicherten stehen seither bei zahlreichen Leistungen höhere Unterstützungen zu; auch können neuerdings verschiedene Leistungen miteinander kombiniert werden oder sind in der Beantragung entbürokratisiert worden.

Die Reihe der Informationsblätter befasst sich mit:

  1. „Eingeschränkte Alltagskompetenz“ – „Pflegestufe 0“
  2. Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen
  3. Pflegesachleistungen
  4. Kurzzeit-, Verhinderungs- und Behandlungspflege
  5. Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Niedrigschwellige Betreuung
  6. Voll- und teilstationäre Pflege, Wohngruppen
  7. „Hilfen zur Pflege“ (SGB XII)

Die jeweils doppelseitigen Blätter versuchen, die komplexen Leistungen zu beschreiben und Anspruchsvoraussetzungen aufzuzeigen. Sie geben Auskunft über die Höhe der einzelnen Leistungen und informieren über Kombinationen von Ansprüchen sowie das Antragsprozedere.

Die Informationsblätter sind kostenlos für alle Interessierten beim Autor, dem Leiter der Sozial- und Pflegesprechstunde – Dennis Riehle –, erhältlich. Sie können per Mail elektronisch angefordert werden (Li-Na@Riehle-Dennis.de) oder in Einzelfällen auch postalisch zugeschickt werden (Kontaktaufnahme über Tel.: 07531-955401 möglich).

Die Reihe der Informationsblätter soll 2015 noch erweitert werden und beispielsweise Hinweise zum Thema „Schwerbehinderung“ sowie „Vollmachten und Verfügungen“ aufgreifen.

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