"Für eine Schwerbehinderung muss sich wirklich keiner schämen"

Bereits im Vorfeld hatte Dennis Riehle viele Mails von Menschen erhalten, die sich am Thema überaus interessiert zeigten: „Da wird erkennbar, dass wir heute ein Thema besprechen, das von großer Bedeutung sein dürfte, aber weiterhin mit Scham besetzt ist“, begrüßte der Leiter der Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. die Zuhörer in der Ortsverwaltung Litzelstetten, die dem Vortrag „Schwerbehinderung – was ist das eigentlich?“ am 3. November 2015 lauschen wollten.

Immerhin seien mittlerweile zehn Millionen Menschen in der Bundesrepublik als schwerbehindert anerkannt, führte der Referent aus, „da muss sich niemand mehr als Minderheit sehen oder denken, er sei ein Außenseiter“. Und trotzdem ist es nach der Pflegeversicherung das zweithäufigste Anliegen der Besucher seiner Sprechstunde, so Riehle, der aus diesem Grund auch den Vortrag angesetzt hatte: „Oftmals wissen gerade ältere Personen gar nicht, dass sie ein Anspruch auf Nachteilsausgleiche wegen ihrer Schwerbehinderung haben. Und die jüngeren zögern nicht selten, weil sie Konsequenzen am Arbeitsplatz fürchteten“, stellte Riehle fest, der deutlich machte, dass länger andauernde Erkrankungen und Behinderungen fast immer einen „Grad der Behinderung“ („GdB“) bedingen. „Es gibt sicherlich nur wenige Krankheiten, aus denen keine Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag resultieren. Diese sind aber Ausschlag gebend für die Anerkennung einer Schwerbehinderung“.

Der Vortrag führte in die Definition des Begriffs der „Schwerbehinderung“ in der Sozialgesetzgebung ein, worin man demnach die „Schwerbehinderung“ von der „Behinderung“ differenziere, grenzte sie von anderen Bewertungen wie der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ ab, erläuterte beispielhaft an Erkrankungen und Behinderungen die Ermittlung des „GdB“, umriss die verschiedenen Merkzeichen, beschrieb das Verfahren der Feststellung und wo ein Antrag eingereicht kann, weshalb es oftmals zu Rechtsstreitigkeiten über die Bescheide komme und welche Nachteilsausgleiche und Rechte durch den „Schwerbehindertenausweis“ gewährt werden. Auch ging Riehle darauf ein, weshalb die Sorge vor Diskriminierung unter berufstätigen Klienten bei einer festgestellten Anerkennung der Schwerbehinderung – zumindest rechtlich – doch umfänglich unbegründet ist und was der Arbeitgeber über bei einer Einstellung einer schwerbehinderten Person beachten und keinesfalls erfragen darf.

Die Zuhörer bestätigten in der abschließenden Fragerunde, dass Vorträge wie diese wichtig seien, denn vielen seien ihre  Anrechte nicht bekannt. Sie müssten entsprechend gezielt über die Möglichkeit, Behinderungen anerkennen lassen zu können, unterrichtet werden. Nach eigenen Angaben weise Riehle in all seinen Gesprächen der Sprechstunde gerade darum auf das Thema hin und helfe auch bei der Zuverfügungstellung und dem Ausfüllen der an das Versorgungsamt einzureichenden Erst- und Folgeanträge: „Das ist wirklich ein Formular, das leicht und zügig vom Antragsteller bearbeitet werden kann“, ordnete der Referent die Unterlagen ein, die unkompliziert gestaltet seien.

Wer den Vortrag nachlesen möchte, kann ihn kostenfrei bei Dennis Riehle unter Mail: Li-Na@riehle-dennis.de anfordern. Für Fragen steht der Referent ehrenamtlich während seiner Sozial- und Pflegesprechstunde (Termine können im Veranstaltungskalender, im SÜDKURIER und im Mitteilungsblatt eingesehen werden) im Litzelstetter Rathaus oder unter genannter Mail-Adresse (in Ausnahmefällen auch per Tel.: 07531/955401) zur Verfügung.

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