05.06.2020
Das städtische Amt für Bildung und Sport teilt zur Benutzung des Bewegungsparcours am Litzelstetter Dorffriedhof folgende Einzelheiten mit: „Öffentliche Sportanlagen, zu welchen auch der Bewegungsparcours in Litzelstetten gehört, sind ab dem 02.06. wieder für den Betrieb freigegeben. Allerdings ebenfalls unter den Rahmenbedingungen der Corona-Verordnung. Das bedeutet, dass dort auch das Training in einem Abstand von 1,5m stattfinden muss, was durch die räumliche Anordnung der Geräte gegeben ist. Ein Training in Gruppen bzw. ein angeleitetes Training im öffentlich Raum ist weiterhin untersagt. Im öffentliche Raum dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen, ohne den Mindestabstand von 1,5m einhalten zu müssen. Angeleitete Trainingsformen können daher noch nicht stattfinden. Wir sind gespannt, welche Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 15.06. gelten und ob dann gegebenenfalls wieder ein Sportbetrieb im öffentlichen Raum erlaubt sein wird."