Pflegebedürftige: Entlastungsbeitrag kann für LiNa-Dienste aufgewendet werden

22.02.2018

Die Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. ist seit 14. Februar 2018 nach § 45a SGB XI als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt. Mit dieser Zuerkennung können alle Personen, die nach Pflegegrad 1 bis 5 im häuslichen Umfeld ambulant betreut werden, monatlich bis 125 Euro für die Leistungen des Helferdienstes der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. aufwenden. Zudem besteht der Anspruch, von nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrages umwidmen zu lassen und ebenfalls als Entlastungsbeitrag für die Nachbarschaftshilfe zu nutzen.

Ein monatlich nicht verbrauchter Entlastungsbeitrag kann gegebenenfalls in den Folgemonat übertragen werden. Die Abrechnung erfolgt zweckgebunden als Kostenerstattung bei Einreichung der Rechnung der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe an die Pflegekasse. Für dieses formlose Vorgehen ist der zu Betreuende eigenverantwortlich. In erster Linie sollen mit der Zuerkennung pflegende Angehörige in ihrer Arbeit entlastet und Betreuung im Alltag dort geleistet werden, wo die zu Pflegenden auf niederschwellige Hilfestellung angewiesen sind.

Alle zu Pflegenden, die den Helferdienst der Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen oder künftig beanspruchen wollen, können sich bei ihrer Pflegekasse, dem Pflegedienst oder der Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. (Tel.: 07531/955401, Mail: Li-Na@Riehle-Dennis.de ) darüber informieren, wie die Inanspruchnahme des Angebots vonstattengeht und welche Hinweise zu beachten sind, um die allen ambulant zu betreuenden Pflegebedürftigen zustehenden 125 EUR (plus gegebenenfalls den Umwidmungsbetrag aus der Pflegesachleistung) richtig zu verwenden.    

Powered by Weblication® CMS