Kostenerstattung: Keine Änderung für 2017

Auch mit der Pflegereform zum 1.1.2017 ändert sich nichts an der Kostenübernahme von Leistungen der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. durch die Pflegekasse oder andere Träger möglicher Sozialleistungen. Weiterhin ist der Verein nicht als "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistung" anerkannt, sodass keine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt. Sollte ein Pflegegrad vorliegen oder eine sonstige Bedürftigkeit im Sozialfall gegeben sein, kann jedoch über individuelle Anfragen bei den zuständigen Institutionen auf Grundlage bestimmter rechtlicher Bestimmungen eine Beteiligung an den Kosten für die Dienste unseres Vereins gestellt werden.

Denn es besteht in Ausnahmefällen durch einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse oder einem sonstigen Sozialleistungsträger die Möglichkeit, doch immerhin eine teilweise Erstattung zu erlangen, gerade dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die der Pflege oder einem sozialen Dienst entsprechend ähnlichen Charakter haben. Hierfür werden Einzelfallentscheidung getroffen, sodass keine pauschale Aussage möglich ist, ob Ausgaben letztlich auch tatsächlich getragen werden. Im Zweifel sollten Sie formlose Anträge mit der passenden Begründung an die jeweilige Kasse oder das Amt einreichen.

Hierbei kann die Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. unterstützen. Ihr Leiter, Dennis Riehle, ist vorzugsweise per Mail: Li-Na@Riehle-Dennis.de und per Post (Martin-Schleyer-Str. 27), alternativ in Ausnahmen auch per Tel.: 07531/955401, zu erreichen. Sie hat auch ein Informationsblatt zum Thema zusammengestellt, das kostenlos angefordert werden kann.

Powered by Weblication® CMS