Krankenfahrten zum Impfzentrum nur bei besonderen Voraussetzungen / Nachbarschaftshilfe bietet Fahrservice an

19.02.2021

Die Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. teilt mit: „Das zuständige Ministerium und der Spitzenverband der Krankenkassen haben sich auf eine Empfehlung geeinigt, wonach die Krankenversicherung die Kosten für eine Fahrt zur Corona-Impfung ins nächstgelegene Kreisimpfzentrum unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen kann. Neben einer Verordnung durch den Hausarzt für eine Krankenfahrt gelten die Bedingungen aus SGB V."

Demnach muss der Impfberechtigte über 80 Jahre einen Pflegegrad 3 mit Einschränkung der Mobilität, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen – oder einen Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen „H“, „aG" oder „Bl“. Da nicht gewährleistet ist, dass alle Krankenkassen der Empfehlung folgen, ist den Betroffenen zu raten, sich vorab bei ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob die Transportkosten im Taxi generell übernommen werden und ob sie zwischen dem Beförderungsunternehmen und der Kasse direkt abgerechnet werden können – oder eine Gebührenerstattung möglich ist. Zu beachten ist, dass die gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen ist. 

Nachdem über 80-Jährige Litzelstetter, die keine der Bedingungen für eine Krankenfahrt erfüllen und dennoch auf eine Fahrgelegenheit angewiesen sind, eine Möglichkeit erhalten können, ins Singener Kreisimpfzentrum zu gelangen, bietet die Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. in begrenztem Umfang einen Fahrdienst durch ihre Helferinnen und Helfer an. Neben des üblichen Stundensatzes wird eine Fahrtkostenpauschale erhoben. Impfberechtigte, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, können sich bei Dennis Riehle über Mail: dennis.riehle@Li-Na.de oder bei Brigitte Wind unter Tel.: 07531/44787 melden.

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