Informationsblatt zur Pflegereform 2017

Zum 1. Januar 2017 tritt die nächste – und bisher umfangreichste – Reform im Pflegesystem in Kraft. Mit der Abschaffung der Pflegestufen und der Einführung von fünf Pflegegraden wird sich ein Paradigmenwechsel im Verständnis der Pflege ergeben und aus einer bisherigen minutenorientierte Defizitbetrachtung eine ressourcenwürdigende Wertschätzung des Pflegebedürftigen auf den Weg gebracht. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen entfallen zahlreiche bürokratische Hürden und manche Nerven dürften geschont bleiben.

Die Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. hat deshalb ein Informationsblatt über die wesentlichen Änderungen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel Gültigkeit erlangen. Was passiert mit bereits begutachteten Personen, die in Pflegestufen einklassifiziert sind? Ändern sich die Leistungen? Welche Ansprüche habe ich als zu Pflegender zukünftig – und welche meine Angehörigen? Und weshalb ist die neue Art der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein so großer Fortschritt?

Zu all diesen Fragen gibt das mehrseitige Papier Auskunft und hilft, sich einen ersten Überblick über die Neuerungen zu verschaffen, mögliche Sorgen zu nehmen und über die praxisnahe Anwendung der verbesserten Richtlinien aufzuklären. Besonders für Menschen, denen bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, sind die Angaben von Bedeutung. Aber auch für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich alsbald begutachten zu lassen. Nicht zuletzt ist die Handreichung auch für Angehörige von Interesse, die sich ein Bild über die neue Rechtslage machen und gegebenenfalls reagieren können.

Das Informationsblatt kann beim Leiter der Sprechstunde, Dennis Riehle (Mail: Li-Na@Riehle-Dennis.de , Tel.: 07531/955401), kostenfrei angefordert werden und wird postalisch oder elektronisch zugeschickt.

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