Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Erste Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung. Dies hat nicht nur Leistungssteigerungen zur Folge, sondern verbessert besonders die Ansprüche für Demenzerkrankte. So berichtete zumindest der Leiter der Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V., Dennis Riehle, bei seinem Vortrag am 23. März 2015 in der Ortsverwaltung.
Als einen wesentlichen Fortschritt bezeichnete Riehle darüber hinaus, dass die teilstationäre Pflege mittlerweile auch für Pflegebedürftige mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" geöffnet worden sei. Gerade diejenigen, die vorwiegend unter kognitiven Beeinträchtigungen litten, hätten somit Zugang zu Leistungen über die ambulante Pflege hinaus.
Eine Bedeutung für Litzelstetten habe auch, dass die "ambulanten Wohngruppen" ("Pflege-WGs") immer stärker finanziell durch die Pflegekassen gefördert würden. "Hier tut sich ein Wink mit dem Zaunpfahl auf. Denn diese Wohnformen dürften nicht nur für unseren Teilort künftig von wachsendem Interesse sein", so Riehle.
In seinem Vortrag strich er zudem heraus, dass vielen Pflegeversicherten und ihren Angehörigen oftmals gar nicht bewusst sei, welche Ansprüche sie hätten. "Viele machen es sich dadurch schwerer als nötig", befindet Riehle, der dazu aufruft, sich über die Vielzahl an Leistungen aus der Pflegeversicherung besser zu informieren.
Gerade die niedrigschwelligen Angebote wie Betreuungsgruppen, Haushaltshilfen oder Spielenachmittage seien eine erhebliche Entlastung für Angehörige und ermöglichten es ihnen, die Aufsicht über die Pflegebedürftigen für einige Stunden pro Woche abzugeben. "Auch hier können finanzielle Aufwendungen durch die Pflegeversicherung übernommen werden", betont Riehle, der in diesem Zusammenhang gleichsam darauf hinweist, dass seit 1. Januar 2015 ebenso die "Verhinderungspflege", also der Zeitraum, in welchem Angehörige für eine eigene Auszeit durch eine bezahlte Fachkraft ersetzt werden können, über sechs statt bisher vier Wochen pro Jahr durch die Pflegekasse finanziert wird.
Für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sei zudem unbekannt, wie umfangreich die Pflegeversicherung Wohnraumanpassungen unterstützt. "Hier können erhebliche Summen bereitgestellt werden, um die eigenen vier Wände barrierefrei zu gestalten und damit dem Grundsatz 'ambulant vor stationär' Folge zu leisten", erklärt der Sprechstunden-Leiter, der letztlich ermutigte, sich mit formlosen Anfragen und Anträgen bei den Pflegekassen um Leistungsanerkennung zu bemühen. "Letztendlich kann nicht mehr passieren, als eine Ablehnung zu bekommen. Die Chance, zumindest aber eine grundlegende finanzielle Hilfe für die Pflege der Angehörigen zugesprochen zu erhalten, hat sich durch die neue Gesetzgebung allemal vergrößert", so Riehle abschließend.
Der Vortrag kann unter Tel.: 07531/955401 oder Mail: Li-Na@Riehle-Dennis.de kostenlos angefordert werden. Rückfragen und Beratung sowie Hilfestellung bei Anträgen sind zudem in den Sprechstunden möglich.