Informationsblatt zum Thema "Wohngeld"

03.11.2017

Wer hat Anspruch auf Mietzuschuss? Können auch Bewohner im Pflegeheim Wohngeld bekommen? Und mit welchen anderen Leistungen steht es in Konkurrenz? Diese und andere Fragen beantwortet ein neues Informationsblatt der Sozial- und Pflegesprechstunde der Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V. zum Thema „Wohngeld“. „Gerade aufgrund der gestiegenen Mieten sind die Nachfragen in der Sprechstunde nach dem Wohngeldbezug groß“, beschreibt der Leiter des ehrenamtlichen und niederschwelligen Beratungsangebots den Bedarf an Informationen, die er nun in einem doppelseitigen Faktenblatt zusammengefasst hat.

„Solange keine größeren Vermögen entgegenstehen, ist das Wohngeld oftmals eine vorrangige Leistung, um anderweitige Bedürftigkeit zu verhindern. Wenn mit Wohngeld beispielsweise ein ‚Hartz IV‘-Bezug unterbunden werden kann, kommt der Miet- oder Lastenzuschuss vielen Betroffenen gelegen“. Die Berechnung sei zwar kompliziert, oft könne man aber schon an wesentlichen Eckdaten erkennen, ob ein Bezug überhaupt in Frage kommt. Dennis Riehle ermutigt im Zweifel, einen Antrag zu stellen – und ist dabei auch gern behilflich. „Die Vorzüge von Wohngeld sind offenkundig, in Konstanz ist damit beispielsweise auch die Nutzung des Sozialpasses verbunden“.

Die Sprechstunde biete eine erste Anlaufstelle, um sich im Dschungel der zahlreichen Sozialleistungen zu orientieren, unter anderem zum „Wohngeld“. „Im Zweifel wird immer an die fachkundigen Stellen verwiesen, Betroffene sind aber dankbar, schon eine Einschätzung vor Ort zu erhalten“, berichtet Riehle, dessen Informationsblatt kostenfrei unter Mail: Li-Na@Riehle-Dennis.de oder postalisch (Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz) angefordert werden kann. Die Präsenztermine des Sprechstundenangebots für persönliche Gespräche werden jeweils bekanntgegeben.

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