Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V.

 

Mildtätigkeit

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Eine teilweise Erstattung der Investitionskosten kann im Rahmen der Mildtätigkeit gemäß § 53 AO erfolgen. Ein entsprechender Nachweis der Bedürftigkeit sowie der Beschluss des Vorstandes sind hierzu erforderlich.

Sehr bedürftige Personen können die Vermittlungen und Leistungen im Rahmen der Mildtätigkeit gemäß § 53 AO unentgeltlich erhalten, auch wenn sie Nichtmitglieder sind. Ein entsprechender Nachweis der Bedürftigkeit sowie der Beschluss des Vorstandes sind hierzu erforderlich.

 

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Litzelstetter Nachbarschaftshilfe e.V., D-78465 Konstanz-Litzelstetten, eMail: info@li-na.de

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